Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz gehören zu den individuellen Schutzmaßnahmen. Persönliche Absturzschutzausrüstungen schützen den Benutzer vor einem Absturz entweder durch Verhinderung eines Sturzes (Rückhaltesystem) oder Auffangen eines freien Falls (Auffangsystem).
Persönliche Absturzschutzausrüstungen bestehen aus einer Zusammenstellung von Bestandteilen, die mindestens eine Körperhaltevorrichtung (z. B. Auffanggurt) und ein Befestigungssystem umfassen, die mit einer zuverlässigen Verankerung verbunden werden können.
Befestigungssysteme bestehen aus einem oder mehreren, in der Regel der vorgesehenen Anwendung im System verwendeten Bestandteilen ( z. B. Verbindungsmittel, Verbindungselemente, Auffanggerät, Anschlageinrichtungen), die trennbar oder untrennbar miteinander verbunden sind.
Auffangsysteme nach DIN EN 363 sind persönliche Absturzschutzsysteme zum Auffangen eines freien Falls, wodurch die während des Auffangvorganges auf den Körper des Benutzers wirkenden Fangstoßkräfte auf ein erträgliches Maß begrenzt werden.
Bestandteile nach DIN EN 363 sind Teile eines Systems, die vom Hersteller verkaufsfertig mit Verpackung, Kennzeichnung und Informationen des Herstellers geliefert werden.
Auffanggurte und Verbindungsmittel sind Beispiele für Bestandteile.
Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung nach DIN EN 353-2 sind Bestandteil von Auffangsystemen. Das Auffanggerät läuft während der Auf- und/oder Abwärtsbewegung an der Führung ohne manuelle Einstellungen. Bei einem Sturz blockiert es automatisch an der Führung. Die bewegliche Führung, z.B. Seil, ist an einem oberen Anschlagpunkt befestigt.
Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung (Steigschutzeinrichtungen) nach DIN EN 353-1 sind Bestandteil von Auffangsystemen und vorwiegend an Steigleitern oder Steigeisengängen angebracht. Das mitlaufende Auffanggerät blockiert bei einem Sturz selbsttätig an der festen Führung und hält den Benutzer mit dem Auffanggurt. Die feste Führung, z.B. Schiene, Seil, ist so gehalten, dass seitliche Bewegungen der Führung eingeschränkt sind.
Auffanggurte nach DIN EN 361 sind Körperhaltevorrichtung und Bestandteil eines Auffangsystems, bestehend aus Gurtbändern, die den Körper umschließen. Ein Auffanggurt fängt bei bestimmungsgemäßer Benutzung die stürzende Person auf, überträgt die auftretenden Kräfte auf geeignete Körperteile und hält den Körper in einer aufrechten Lage.
Verbindungsmittel nach DIN EN 354 sind Bestandteil eines Auffangsystems, bestehend aus Seil, Gurtband oder Kette mit Endverbindungen.
Verbindungselemente nach DIN EN 362 sind verbindender Bestandteil in einem Auffangsystem, z.B. Karabinerhaken.
Falldämpfer nach DIN EN 355 sind Bestandteil eines Auffangsystems, der die beim Stürzen auftretenden Stoßkräfte, die auf die Person, den Auffanggurt und die Anschlageinrichtung einwirken, verringert.
Höhensicherungsgeräte nach DIN EN 360 sind Bestandteil eines Auffangsystems, das Personen, mit angelegtem Auffanggurt, bei einem Sturz selbsttätig bremsend auffängt. Hierbei ist die Fallstrecke begrenzt. Die auf den Körper wirkenden Stoßkräfte werden gemindert. Die Geräte gestatten ein freies Bewegen innerhalb des Auszugsbereiches des Seiles/Bandes.
Anschlageinrichtungen schützen in Kombination mit Verbindungsmitteln mit Falldämpfern, Höhensicherungsgeräten, mitlaufenden Auffanggeräten einschließlich beweglicher Führung verbunden mit einem entsprechenden Auffanggurt den der Benutzer trägt, vor einem Absturz.